Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Junge Card

1. Die Annahme des Kartenantrages erfolgt durch Aushändigung der Junge Card an den Kunden. Die Karte bleibt Eigentum von Junge. Die Karte ist übertragbar und darf nur mit Zustimmung des Karteninhabers genutzt werden.

2. Die Junge Card ist eine Kundenkarte, die zum bargeldlosen Einkauf in den Filialen von Junge berechtigt. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Eine Bezahlung über den Guthabenbetrag hinaus ist ausgeschlossen.

3. Die Junge Card kann von jeder geschäftsfähigen natürlichen oder juristischen Person beantragt werden.

4. Die Aufladung der Karte erfolgt an den Kassen der Filialen von Junge oder auf der Website von Junge. Der Aufladungsbetrag beträgt mindestens 5,- €. Mit der erstmaligen Aufladung akzeptiert der Karteninhaber diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Junge Card. Eine Rückzahlung findet nicht statt.

5. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Junge Card mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass die Junge Card abhanden kommt und missbräuchlich genutzt wird.

6. Nicht genutzte Junge Cards (sog. Schläferkarten), werden 4 Jahre nach der letzten Transaktion gesperrt. Noch vorhandenes Guthaben verfällt zugunsten der Junge Stiftung.

7. Die Junge Card kann nicht mit den Heißgetränke- und Brottreuekarten kombiniert werden.

8. Junge behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden in zumutbarer Weise zur Kenntnis, insbesondere durch Aushang oder durch Veröffentlichung unter www.jb.de, gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde die Junge Card nach der Änderung & Bekanntgabe weiterhin auflädt und in unseren Geschäften benutzt.

9. Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.

10. Mitarbeiter von Junge können unter Ausschluss von Boni, Rabatten und Treupunkten an der Junge Card teilnehmen.

 

Stand: 08. Februar 2011




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